Energieausweis

Der Energieausweis ist Pflicht

Er dient als Nachweisdokument für die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und gibt Aufschluss über dessen Dämmung und Heizanlage.

Gebäudeeigentümer müssen potentiellen Käufern / Mietern für Gebäude einen Energieausweis vorlegen. Diese Regelung gilt bereits seit Jahren. Seit 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnungen, die u. a. die Angabe bestimm­ter Energiekennwerte aus dem Energieausweis in Immobilien­­anzeigen zur Pflicht macht:

  • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Endenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes in kWh/m2h
  • die wesentlichen Energieträger für die Beheizung des Gebäudes
  • Baujahr bei Wohngebäuden
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H) wenn der Energieausweis nach dem 1.5.2014 ausgestellt wurde.

 EnEv

Bezüglich der Ausstellung eines Energieausweises arbeiten wir mit externen Energieberatern, Sachverständigen, Architekten, Schornsteinfegern und staatlich anerkannten Technikern zusammen. Sie erhalten in diesem Zusammenhang sehr gerne unsere Unterstützung.

Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie nicht Kunde von uns sein!

Wir helfen gerne weiter! Rufen Sie uns an: Tel.: (02173) 106 88 99